Warum gängige Bezahlwege kostenlos sein müssen

11/04/2019

Anbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren für das Zahlen mit Girokarte, Mastercard und Visa verlangen. Kunden können sich wehren

Da ist zum Beispiel der Kunde, der auf einem Online-Portal einen günstigen Flug buchen wollte. Als er den Bezahlvorgang abschließen wollte und als Zahlungsmittel seine Visa-Kreditkarte angab, stieg der Preis plötzlich um mehrere Euro. Eine versteckte Gebühr? Zusätzliche Entgelte auf gängige Zahlungsmittel wie Girokarte, Lastschrift oder Kreditkarten von Visa und Mastercard sind seit 2018 in der Europäischen Union (EU) gesetzlich verboten. Händler, ob online oder im Geschäft, dürfen keine Extra-Gebühren für das Zahlen damit erheben. „Zusatzkosten für Zahlungen mit Kreditkarten, die im Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren abgewickelt werden, sind dagegen zulässig“, meldet die Wettbewerbszentrale und nennt als Beispiele die Karten von Diners und American Express.

Kunden können sich online beschweren

Dass selbst ein Jahr nach der Einführung der EU-Regeln Unternehmen noch immer dagegen verstoßen, ist ein Ärgernis. Kunden, die auf jene Zusatzgebühren stoßen, können online unkompliziert ein Beschwerdeformular der Wettbewerbszentrale ausfüllen: https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/zegbeschwerdeformular/. Stiftung Warentest meldete im Februar: „Rund 300 Beschwerden sind bereits eingegangen. 31-mal hat die Zentrale Firmen abgemahnt, darunter häufig Reiseportale und -veranstalter, Hotels, Restaurants, Tankstellen und Lotto-Annahmestellen.“

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Händler sind nicht verpflichtet, Kreditkartenzahlungen anzubieten

Stiftung Warentest wies ebenfalls darauf hin, dass das Gebührenverbot auch für Taxis gelte. „Zwar verpflichten nicht alle Städte die Fahrer, bargeldloses Bezahlen anzubieten – tun sie es doch, muss es gratis sein.“ Ohnehin sind sich viele Verbraucher über die Rechtslage nicht sicher. Sind Unternehmen zum Beispiel gesetzlich dazu verpflichtet, Zahlungsmethoden per Lastschrift oder Kreditkarte anzubieten? Nein, so die Stiftung Warentest. Außerdem gebe es auch kein „gesetzliches Verbot, dass ein Händler Kartenzahlungen erst ab einer bestimmten Höhe zulässt“. Diese Entscheidung liegt also beim Unternehmen. Fakt ist jedoch: Bietet ein Händler Kreditkartenzahlungen an, darf er kein Extra-Entgelt draufschlagen.

Umstritten ist derzeit noch, ob der Bezahldienst PayPal als gängig eingestuft wird. Dem Busunternehmen Flixbus wurde vom Landgericht München im vergangenen Jahr verboten, eine Gebühr für das Zahlen mit PayPal zu verlangen.

Andere Unternehmen versuchen trickreich, Kunden für eine bestimmte Zahlungsart zu gewinnen: „Sie geben Rabatt, wenn der Kunde ihre Kreditkarte nutzt. Ein Flug von Berlin nach Zürich kostet dann zum Beispiel mit der Mastercard Gold von fluege.de nur 106 Euro statt 146 Euro bei Zahlung mit einer Kreditkarte von Visa“, so die Stiftung Warentest in einer Mitteilung vom Februar. Genau hinsehen lohnt sich also.

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