Warum du deine Firmenkreditkarte nicht privat nutzen solltest
Angestellte, die eine dienstliche Kreditkarte besitzen, sollten niemals Privatkäufe damit tätigen – selbst der gedankenlose Kauf eines Schokoriegels kann Konsequenzen haben
Es klingt selbstverständlich, trotzdem mussten sich bereits Gerichte mit dieser Frage beschäftigen: Dürfen Angestellte eine von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Kreditkarte auch privat nutzen? Die Antwort lautet, wenig überraschend: Nein. Das hat zumindest das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bereits 2011 beschlossen. Arbeitnehmer dürfen demnach dienstliche Kreditkarten grundsätzlich nur für dienstliche Ausgaben nutzen, so das Gericht. Eine private Nutzung müsse ausdrücklich mit dem Unternehmen vereinbart werden.
Geklagt hatte laut „Saarbrücker Zeitung“ ein Disponent, der die Kredit- und Tankkarte seines Arbeitgebers auch für private Einkäufe genutzt hatte, zum Beispiel für Besorgungen im Supermarkt, ein Flugticket und Kinderkleidung. Außerdem betankte er Autos für mehr als 2000 Euro. Das Unternehmen entließ den Mann und stellte Anspruch auf Schadenersatz. „Der Kläger behauptete, er habe über die Arbeitgeberkonten ohne Beschränkung frei verfügen dürfen“, führt die Zeitung weiter aus. Das Gericht forderte einen Beweis dieser Behauptung und urteilte: Ohne klare Regelungen zwischen Unternehmen und Angestelltem sei eine dienstliche Kreditkarte ausschließlich dienstlich zu nutzen.
Oft steckt Gedankenlosigkeit dahinter
Auch in Situationen, in denen die Vorteilnahme nicht ganz so dreist ausfällt, sollten Arbeitnehmer sensibel mit einer Firmenkreditkarte umgehen. Das fängt schon beim angeblich harmlosen Schokoriegel an der Tankstelle an. Wer beim Betanken des Dienstautos an der Kasse noch eine Süßigkeit mitnimmt und beides mit der Dienstkarte zahlt, könnte ein Problem bekommen. Die „Saarbrücker Zeitung“ warnt: „Es soll sogar Arbeitgeber geben, die speziell nach solchen Dingen suchen, wenn sie einen Arbeitnehmer möglichst billig loswerden wollen.“ Strafrechtlich könne es sich sogar um Untreue handeln.
Ob Gedankenlosigkeit oder Vorsätzlichkeit: Nutzer von dienstlichen Kreditkarten sollten klar zwischen beruflichen und privaten Ausgaben trennen. Selbst wenn es manch einem kleinkariert vorkommen sollte, empfiehlt es sich, zum Beispiel den Tankstellen-Schokoriegel mit eigener Kreditkarte zu bezahlen und den Tank mit der Firmenkarte. Nur so macht man sich selbst nicht angreifbar und vermeidet unnötige Probleme mit dem Arbeitgeber.
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