Kartendiebstahl: Polizei kann Karte auch sperren

31/03/2020

Wer seine Zahlungskarte verliert, kann sie nicht nur bei der Bank, sondern auch bei der Polizei sperren lassen – das schließt eine Sicherheitslücke

Beim Sperren von Giro- und Kreditkarten bei Banken gibt es laut Polizei eine Sicherheitslücke. Wer seine Zahlungskarte durch Pech oder Diebstahl verliert, kann sie schnell und jederzeit unter der Notfallnummer 116116 sperren lassen. Damit sind Bargeldabhebungen und Zahlungen in Geschäften unmöglich. Eine Zahlmethode ist jedoch noch immer möglich: das Lastschriftverfahren (Bezahlen mit der Karte plus Unterschrift). Laut Polizei sollten Kunden, die auch dieses Risiko vermeiden wollen, ihre Karte zusätzlich zum Sperr-Notruf auch beim Karten-Sperrdienst KUNO blockieren lassen.

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Die Abkürzung steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“ und ist ein Sperrsystem, das die Polizei gemeinsam mit Wirtschaftsorganisationen entwickelt hat. Denn: bei der 116116 gesperrte Karten können weiterhin zur Lastschriftzahlung verwendet werden. KUNO sorgt dafür, dass Informationen über Kartendiebstähle und -verluste von der Polizei an eine zentrale Stelle übermittelt wird, die auch Handelsunternehmen informiert. So soll verhindert werden, dass Betrüger die Karten beispielsweise im Einzelhandel einsetzen können.
Wer seine Karte vollständig sperren lassen will, muss den Verlust bei einer Polizeidienststelle anzeigen und dort um eine KUNO-Meldung bitten. Je nach Bundesland gibt es bei der Aktivierung der Sperrung eine fünfstellige Bestätigungsnummer. Damit lässt sich der Status im Netz verfolgen und auch wieder aufheben, falls die Karte wieder auftaucht. Beim Anruf bei der Polizei sollten Kartenbesitzer Kontonummer, Bankleitzahl und Kartenfolgenummer bereithalten.
Der Service der Polizei und der Wirtschaftsorganisationen EHI und HDE ist für Kontoinhaber ebenso wie der Sperr-Notruf kostenlos. Im Ausland ist die Sperrhotline +49 116116 gebührenpflichtig.

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