Was Kreditkartenbesitzer aus der Thomas Cook-Pleite lernen können
Wer seinen Urlaub mit Mastercard oder Visa gebucht hat, kann sein Geld zurückfordern, wenn der Reiseveranstalter pleitegeht
Es ist erst wenige Wochen her, dass Hunderttausende Urlauber – vor allem aus Großbritannien – an Urlaubsorten strandeten oder ihre Flugreise erst gar nicht antreten konnten, weil die Flugzeuge des Reiseveranstalters Thomas Cook am Boden blieben. Die Insolvenz des britischen Konzerns hat nicht nur die direkt Betroffenen schockiert, die unter teilweise chaotischen Zuständen aus dem Ausland zurückgeholt werden mussten. Auch Verbraucher, die ihre Urlaubsplanungen noch vor sich hatten, waren verunsichert. Wie sicher ist der Urlaub, wenn der Veranstalter pleitegeht und was passiert, wenn ich bereits gezahlt habe?
Eine gute Nachricht vorweg: Wer seine Reise mit einer Kreditkarte von Visa oder Mastercard gezahlt hat, kann das Geld einigermaßen unkompliziert zurückfordern, wenn der Veranstalter vom Markt verschwindet und die Reise platzt. Dank des sogenannten Chargeback-Verfahrens können sich Kunden ihr Geld zurückholen, wenn die versprochene Leistung vom Zahlungsempfänger nicht erbracht wurde – das gilt nicht nur bei Reisen.
Viele Banken informierten ihre Kunden schlecht
Im Falle von Thomas Cook mussten sich Kunden, die eine Pauschalreise gebucht hatten, zunächst an die Insolvenzversicherung des Unternehmens wenden. Da aber die Versicherung des Konzerns nicht alle Schadensansprüche abdecken konnte, mussten viele Kunden ihr Geld über das Chargeback-Verfahren ihrer Bank einfordern. Hierfür muss man einen Antrag der kartenausgebenden Bank ausfüllen – das geht in den meisten Fällen bequem per Online-Formular.
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Die Stiftung Warentest moniert jedoch, dass einige Banken während der Thomas Cook-Insolvenz ihre Kunden falsch informiert hätten: „So heißt es in einem Schreiben der Commerzbank an einen Kunden: ‚Bei einer Pauschalreise besteht kein Chargeback-Recht (…) Aus diesem Grund sind auch die Mastercard-Regularien nicht anwendbar.‘ Und die Santander Bank teilte einem Kunden mit, ihn ‚in dieser Angelegenheit nicht unterstützen zu können‘, die Postbank: Sie könne ‚leider nicht weiterhelfen‘.“ Andere Banken versuchten, sich ebenfalls vor der Rückerstattung zu drücken. Doch eine Rückerstattung zu fordern, sei das gute Recht der enttäuschten Kunden, so die Stiftung Warentest. „Die Regularien von Visa und Mastercard sind eindeutig.“
Spätestens 120 Tage nach Reiseantritt Antrag stellen
Ein Chargeback-Antrag müsse spätestens 120 Tage nach dem ersten Tag der gebuchten Reise eingereicht werden. Nach der Beantrag muss die Bank den Anspruch prüfen, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung, wird der fällige Betrag auf das Konto des Kreditkartenbesitzers überwiesen. Bestreitet das Unternehmen den Anspruch, müssen Nachweise eingebracht und geprüft werden – wird auch dann keine Einigung erzielt, muss ein Schiedsausschuss des Kreditkarteninstituts über den Fall entscheiden. Die Kosten dafür liegen dann beim Verlierer dieses Prozesses. Das Chargeback-Verfahren funktioniert übrigens nur bei echten Credit Cards, nicht etwa bei Debitkarten von Visa oder Mastercard.
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