Neue Sicherheitsregeln: Übergangszeit bei Kreditkartenzahlungen
Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde ermöglicht trotz neuer Authentifizierungsstandards vorübergehende Erleichterungen beim Online-Shopping
In wenigen Tagen, so wurde bislang berichtet, könnte das Online-Shoppen deutlich komplizierter werden. Schuld daran: die neue Zahlungsdienste-Richtlinie der EU, wonach ab dem 14. September bei Online-Zahlungen die sogenannte „Starke Kundenauthentifizierung“ notwendig wird. Kaufbestätigungen müssen dann doppelt gesichert werden. Die EU will mit den stärkeren Sicherheitsregeln Betrug und Missbrauch vorbeugen. Die neue Authentifizierung muss dann aus mindestens zwei Schritten bestehen, zum Beispiel einer PIN-Eingabe sowie einer Bestätigung der Zahlung auf dem Smartphone.
Die neuen Bestimmungen gelten auch für Kreditkartenzahlungen im Internet. Die bislang übliche Authentifizierung durch die Eingabe von Kreditkartennummer und Prüfzahl reicht demnach eigentlich nicht mehr aus. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, will diese Art der Bestätigung jedoch weiterhin erlauben – zumindest vorübergehend. Das teilte die Behörde vor Kurzem in einer Presseerklärung mit. Sie will „Störungen bei Internetzahlungen verhindern und einen reibungslosen Übergang“ zu der neuen EU-Richtlinie ermöglichen.
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Die Unternehmen sind nicht vorbereitet
Zwar seien die Zahlungsdienstleister in Deutschland auf die neuen Anforderungen vorbereitet, so die BaFin. Für die Unternehmen, die die Kreditkartenzahlungen online integrieren und abwickeln müssen, sehe das jedoch anders aus. „Bei ihnen besteht nach wie vor erheblicher Anpassungsbedarf“, so die Finanzaufsicht. Um einen reibungslosen Ablauf von Online-Geschäften zu garantieren, nutzt die nationale Aufsichtsbehörde rechtliche Möglichkeiten, die die Europäische Bankenaufsicht den Ländern zugesteht.
Wie lang diese Übergangsphase dauert, sagt die BaFin jedoch noch nicht. Die Erleichterungen sollen erst enden, wenn die Unternehmen ihre Infrastruktur den gesetzlichen Vorgaben angepasst haben. Das sollte aber, so die BaFin, „so schnell wie möglich“ geschehen. Die Aussetzung der „Starken Kundenauthentifizierung“ betrifft ausschließlich Kreditkartenzahlungen im Internet.
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