Nach dem Urlaub: Kreditkartenabrechnung prüfen

17/07/2019

Anders als beim Lastschriftverfahren können Kreditkartenzahlungen nicht so einfach widerrufen werden. Darauf weißt der Bundesverband der Banken hin

Kreditkartenbesitzer in Deutschland schätzen an ihrer Karte vor allem die breiten Einsatzmöglichkeiten. 72 Prozent schreiben der Kreditkarte in einer Studie der Bundesbank eine vielseitige Verwendung zu. Zum Beispiel im Ausland, wo man mit der herkömmlichen und bei Deutschen sehr beliebten Girocard nicht mehr weit kommt. Denn nicht überall ist die von nationalen Bankinstituten ausgegebene Girocard einsetzbar. Kreditkarten hingegen sind weltweit akzeptiert.
Wer im Urlaub mit der Kreditkarte zahlt, spart sich zum Beispiel das ständige Abheben und Umrechnen an ausländischen Bankautomaten und vermeidet das Risiko, in Gebührenfallen von Automatenbetreibern zu fallen. Wer in ein Nicht-Euro-Land reist, sollte auf jeden Fall einen Blick auf die Fremdwährungsgebühr in seinem Kreditkartenvertrag werfen. Für Reisende, die häufig außerhalb der Eurozone unterwegs sind, lohnt sich möglicherweise eine Kreditkarte ohne Fremdwährungsgebühr. Bei Standardkarten fällt in der Regel eine Gebühr von etwa 1,75 Prozent für das Bezahlen in ausländischer Währung an.

Banken-Apps oder „Apple Pay“ helfen, den Überblick zu bewahren

Das Reisen mit Kreditkarte ist bequem, kann aber während des Urlaubs schon mal unübersichtlich werden. Hier eine Restaurantrechnung, da ein Mietwagen – beim Bargeld merkt man sofort, wenn die Ausgaben aus dem Ruder laufen. Deshalb lohnt es sich, Banken-Apps oder Anwendungen wie „Apple Pay“ auf dem Smartphone zu installieren, um jederzeit die vollständige Kostenkontrolle zu behalten.
Wer solche Apps nicht nutzt oder sich während der Reise nicht mit Geldfragen herumschlagen will, sollte wenigstens nach dem Urlaub einen prüfenden Blick auf die Kreditkartenabrechnung werfen. Die ausgebenden Banken schicken ihren Kunden die Rechnungen monatlich zu. Darin finden Verbraucher in der Regel eine Auflistung jeder einzelnen getätigten Zahlung und der eventuell angefallenen Fremdwährungsgebühr.

Unsere Top3 kostenlosen Kreditkarten helfen dir den Überblick zu bewahren

Fallen einem dabei fragwürdige Buchungen auf, sollte man schnell handeln. Der deutsche Bankenverband rät in einer Pressemitteilung: „Unklare Umsätze sollten unverzüglich der Hausbank gemeldet werden, um im Zweifelsfall schnell agieren zu können; hier reicht meist schon ein Anruf des Kontoinhabers bei der Hausbank. Unberechtigten Lastschriftabbuchungen kann auf diese Weise innerhalb von sechs Wochen widersprochen werden, sie werden dann zurückgebucht.“
Etwas komplizierter verhält es sich mit zweifelhaften Kreditkartenabbuchungen. Denn anders als bei einer Lastschrift habe man hier nicht die Möglichkeit, die Belastung einfach zu widerrufen, erklärt der Bankenverband und rät, „sich bei Unstimmigkeiten sofort an die kartenausgebende Bank“ zu wenden.

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