100 Beschwerden über Zusatzkosten bei Kartenzahlung

26/04/2020

Seit knapp zwei Jahren dürfen Unternehmen keine Extra-Gebühren auf gängige Zahlungsmittel mehr erheben – dazu gehört auch die Kreditkarte

Ein Krankenhaus in Bayern verlangte in diesem Jahr von einem Patienten einen Aufschlag von 250 Euro, weil er seine Behandlung mit Kreditkarte bezahlen wollte – eine Gebühr von zehn Prozent. Gegen Fälle wie diese geht die Wettbewerbszentrale mit einer eigenen Meldestelle vor. Denn laut Gesetz dürfen Unternehmen keine Zusatzkosten für Zahlungen mit Visa- oder Mastercard-Kreditkarten verlangen. Erheben sie trotzdem eine Extra-Gebühr können Kunden dagegen vorgehen – zum Beispiel mit einer Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale. 100 Beschwerden gingen in diesem Jahr laut dpa bei dem Verband ein. Im Jahr zuvor waren es noch dreimal so viele.
Die Verbraucherschützer bilanzieren, dass ein Großteil der Unternehmen in Deutschland das seit Anfang 2018 geltende Gesetz korrekt anwendet – dennoch müsse in Einzelfällen „nachjustiert“ werden. Auf die Beschwerde des Patienten in Bayern und einer von der Wettbewerbszentrale eingereichten Unterlassungserklärung reagierte das Krankenhaus, indem es garantierte, künftig keine Gebühren für Kreditkartenzahlungen mehr zu erheben.

Hier ist eine Übersicht unserer kostenlosen Kreditkarten

Beschwerden über Online-Shops und Fluggesellschaften

Ein Großteil der Beschwerden kommt von Kunden, die von Online-Shops, Fluggesellschaften oder Telekommunikationsfirmen zur Zahlung von zusätzlichen Kosten aufgefordert werden, wenn sie beispielsweise per Kreditkarte zahlen wollen. Laut der Zahlungsdienste-Richtlinie der Europäischen Union dürfen Unternehmen jedoch keine Zusatzkosten verlangen, wenn ein Kunde mit „gängigem“ Zahlungsmittel bezahlen will. Dazu zählen unter anderem Transaktionen mit Visa und Mastercard. Ebenfalls verboten sind Aufschläge auf Geschäfte mit Lastschrift, Überweisung, sowie Standard-Zahlungen mit PayPal oder Amazon Payments. Erlaubt sind Zusatzkosten beim sogenannten Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren, das zum Beispiel bei Kreditkarten von American Express oder Diners angewandt.
In Deutschland überwacht die Wettbewerbszentrale, dass das Gesetz von Unternehmen korrekt angewandt wird.

Das hier könnte dich auch interessieren:

- 14 SEKUNDEN: KONTAKTLOS ZAHLEN GEHT AM SCHNELLSTEN
- VORSICHT BEIM KREDIT AN DER KASSE
- „HORROR-ZINSEN“ BEI REVOLVING-KREDITKARTEN