Was ändert sich bei Kreditkarten ab 2018
Neues Jahr, neue Gesetze: Im Januar sind neue Regelungen für den europäischen Zahlungsverkehr in Kraft getreten
Der Zahlungsverkehr in der Europäischen Union wird weiter vereinheitlicht. Diesbezüglich traten am 13. Januar 2018 neue Regelungen in Kraft, die Auswirkungen auf das Online-Banking, Kartenzahlung und die Zahlung mit Kreditkarten haben.
Verbraucher haften bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkartendaten ab jetzt nicht mehr bis zu einem Betrag von 150, sondern nur noch bis zu 50 Euro. Weiterhin gilt die unbeschränkte Haftung bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Neu ist auch, dass die Belastung von Kreditkarten über Online-Portale nun ausdrücklich vom Verbraucher gestattet werden muss. Das heißt, bei einer Reise- oder Hotelbuchung muss der Nutzer von der Seite um seine Zustimmung zu der Belastung des jeweiligen Betrags gefragt werden. Damit ist das "Blanko-Blocken" von nun an nicht mehr zulässig. Ebenso verboten sind Extrakosten bei der Online-Bezahlung mit Kreditkarte.
Wer doch einmal einen Missbrauch seiner Kreditkarte feststellt, sollte zunächst die Karte sperren und anschließend die Polizei informieren. Fast alle Kreditkarten lassen sich über den einheitlichen Sperrnotruf 116 116 sperren. Auch bei Verlust oder Diebstahl sollte man als ersten Schritt die Karte sperren lassen, um so möglichen Missbrauch zu verhindern. Im Ausland, dann jedoch kostenpflichtig, lautet die Notrufnummer: +49 116 116.
In der Bundesrepublik sind nach Angaben der Bundesbank circa 33 Millionen Kreditkarten im Umlauf. Das bargeldlose Zahlen gilt als sicheres Zahlungsmittel. Experten schätzen, dass 70 Prozent der Missbrauchsfälle durch ordnungsgemäßen Gebrauch der Karte vermieden werden könnten: Das heißt, die PIN nirgends zu notieren, die Karte nicht unbeaufsichtigt liegen zu lassen und die Kreditkartendaten vertrauenswürdig und vorsichtig zu behandeln.
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