570 Millionen Euro Strafe für Mastercard
Bis 2015 verlangte der Kreditkartenanbieter zu hohe Gebühren von europäischen Einzelhändlern und verstieß damit gegen das Wettbewerbsrecht der EU. Das bekamen auch Verbraucher zu spüren
570.566.000 Euro – diese Summe muss der Kreditkartenanbieter Mastercard wegen langjähriger Verstöße gegen das europäische Wettbewerbsrecht zahlen. Das teilte am Dienstag die Europäische Kommission mit. Mastercard hatte bis 2015 Einzelhändlern in der EU vorgeschrieben, die bei Kreditkartenzahlung anfallenden Interbanken-Gebühren in dem Land zu zahlen, in dem der Einzelhändler sitzt.
Durch diese Regelung konnten Händler nicht auf möglicherweise günstigere Gebühren von anderen europäischen Banken im Ausland zurückgreifen und waren so gezwungen, höhere Entgelte für Kartenkäufe zu entrichten. Diese Mehrkosten wälzten die Händler, laut EU Kommission, auf die Endverbraucher ab.
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Einschränkung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs
Indem Mastercard es den Händlern untersagte, innerhalb der Europäischen Union nach günstigeren Tarifen zu suchen, verstieß der Dienstleister gegen das europäische Kartellrecht. „Die Regelungen führten zu höheren Preisen für Einzelhändler und Verbraucher sowie zu einer künstlichen Segmentierung des Binnenmarkts und schränkten den grenzüberschreitenden Wettbewerb ein“, argumentiert die Kommission. Sie ist als sogenannte „Hüterin der Verträge“ für die Überwachung und Durchsetzung von EU-Recht zuständig.
Seit 2015 ist diese Praxis Geschichte
Im Dezember 2015 schob die EU dieser wettbewerbsfeindlichen Praxis einen Riegel vor. Durch die Interbankenentgelt-Verordnung sind die bei Kartenzahlungen anfallenden Gebühr deutlich gesunken und dürfen seitdem nur noch zwischen 0,2 Prozent (bei Debitkarten) und 0,3 Prozent (bei Kreditkarten) des gesamten Transaktionswertes betragen.
Mastercard arbeitete bei der Ermittlung mit der EU Kommission zusammen und konnte dadurch einen Strafnachlass in Höhe von 10 Prozent erzielen.
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